Gründung einer neuen polnischen GmbH (Spol z.o.o.). Gründungsdauer 4–6 Wochen (Vorrats-GmbH innerhalb von 1 Tag), notwendiges Grundkapital mindestens 5000 PLN. Mindestzahl der Personen: 1.
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Gründung einer neuen polnischen GmbH (Spol z.o.o.). Gründungsdauer 4–6 Wochen (Vorrats-GmbH innerhalb von 1 Tag), notwendiges Grundkapital mindestens 5000 PLN. Mindestzahl der Personen: 1.
Eckdaten:
Einwohnerzahl | 38,53 Millionen |
Hauptstadt | Warschau |
EU-Mitglied | Ja |
Währung | PLN |
Amtssprache | polnisch |
Körperschaftssteuer | 19 % |
Umsatzsteuer | 23 % |
Polen ist eines der größten Länder der Europäischen Union. Dank der Population von fast 40 Millionen und dem Status der schnellst wachsenden Wirtschaft Mitteleuropas ist Polen das ideale Land für Unternehmen. Ein Vorteil stellt auch die problemlose Registrierung zur Umsatzsteuer dar.
Die üblichste Form der polnischen Gesellschaften ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Spol. z. o. o.) Ein Gesellschafter oder ein Geschäftsführer kann ein Ausländer ohne Residenz oder eine Gesellschaft ohne Sitz in Polen sein. Der Prozess der Gründung einer Gesellschaft dauert in der Regel 4–6 Wochen (Vorrats-GmbH innerhalb von 1 Tag). Die Kosten betragen abhängig von ergänzenden Dienstleistungen ab 1 100 €.
Zur Gründung einer Gesellschaft genügt ein Besuch unseres Büros, bzw. es besteht auch die Möglichkeit, die Gesellschaft per Post zu gründen. In diesem Fall werden die Dokumente per Luftpostkurrier eingereicht.
Was benötigen wir von Ihnen zur Gründung einer polnischen Gesellschaft:
Kontoeröffnung
Dem Kunden eröffnen wir ein Unternehmenkonto bei UniCredit Bank aufgrund eines einmaligen Vollmachts des Geschäftsführers der Gesellschaft. Das Konto wird in Euro oder in polnischen Zloty geführt. Der Kunde verwaltet sein Konto mittels Internetbanking.
Virtueller Firmensitz
Wir bieten einen virtuellen Firmensitz an in sechs Orten: Warschau, Krakau, Breslau/Wroclaw, Kattowitz/Katowice, Teschen/Cieszyn, Kudow. Der Preis für den virtuellen Firmensitz beinhaltet auch die Weiterleitung der Post an die von Ihnen gewählte Adresse (einschließlich einer ausländischen).
Buchführungsdienstleistungen
Polnische Gesellschaften sind per Gesetz verpflichtet, jährlich eine Steuererklärung abzugeben. Wir bieten unseren Kunden die Buchführung durch eine renomierte Buchführungsfirma an. Die Kommunikation ist auf Englisch, Polnisch und auf Tschechisch möglich.
Nominee-Dienstleistungen
Auf Nachfrage ist es möglich, Dienstleistungen eines Nominee-Geschäftsführer sowie -Gesellschaftlers zu gewährleisten.
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